BEG ReformGebäudeförderung wird einfacher und klarer
Hannover.- (shh) Alte Fenster, Türen und Gasheizungen gehören zu den Energiefressern. Um sie auszutauschen und Menschen dazu zu animieren, ihre Häuser und Wohnungen zu sanieren, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Reform der Gebäudeförderung vorgelegt. Der neu gesetzte Fokus liegt auf der Förderung energetischer Sanierungen. Das Ziel: Energiekosten einsparen.
Dabei erfolgt die Umsetzung in zwei Schritten: Ab dem 28. Juli 2022 gelten neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung. Ab dem 15. August 2022 greifen neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung. Um diese Angebote möglichst vielen anzubieten, wurden die Fördersätze um 5 bis 10 Prozentpunkte abgesenkt.
Bonus bei Heizungs-Tausch
Wer sich jetzt für eine Komplettsanierung entscheidet und dafür eine Förderung beantragen möchte, für den ist die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) der richtige Ansprechpartner. Für Einzelmaßnahmen wie dem Austausch von Fenstern, Türen oder dem Heizkessel, muss man sich an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wenden.
Einen Bonus gibt es für alle, die einen Heizungs-Tausch für ihren Gaskessel vornehmen. Auf der anderen Seite werden alle Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen. Grund dafür ist das Ziel die geförderten Gebäude „klimawandelfest“ zu machen und zum Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes 2045 passen.
Neubauförderung startet 2023
Die Neubauförderung wird in einem weiteren, späteren Schritt für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Hier gibt es für dieses Jahr aktuell erstmal nur Folgeanpassungen. Das heißt, Anpassungen, die aus den Änderungen bei der Sanierung resultieren und zum anderen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abbilden. (27.07.2022)
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